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Christian Köppel
[als Fußnote: *Der Beitrag ist in Teilen folgender Arbeit entnommen:
Doczkal, D., E. Rennwald & C. Köppel: Rote Listen: Geschichte,
Konzepte und Umsetzung. - In: Köppel C., E. Rennwald & N. Hirneisen
(Hrsg. 1998[1999]): Rote Listen auf CD-ROM. Vol. 1/1: Mitteleuropa. -
Verlag für interaktive Medien, Gaggenau.
1. Einführung
Rote Listen sind wissenschaftliche Fachgutachten über den Zustand
der Natur. Sie dokumentieren das aktuelle Ausmaß der Gefährdung
von Pflanzen- und Tierarten bzw. deren Lebensräumen (UPPENBRINK 1996).
Ihre Idee ist die Reduzierung der komplexen Gefährdungssituation
einer Art auf ein einfaches Klassifizierungsschema. Sie sind seit über
20 Jahren einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Ihr Erfolg zeigt
sich an der kaum noch zu überblickenden Zahl publizierter Roter Listen.
Bei den Recherchen für die "Rote Liste CD-ROM" (KÖPPEL
et al. 1998[1999]) stießen die Herausgeber im deutschsprachigen
Raum auf rund 2.000 publizierte Rote Listen!
2. Zur Geschichte der Roten Listen
Rote Listen wurden zuerst (ab 1966) von der IUCN unter dem Namen "Red
Data Book" später auch "Red List" veröffentlicht.
Die IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources)
wurde 1948 gegründet. Sie ist eine weltweit arbeitende Organisation
mit Sitz in Gland/Schweiz. Das Erscheinen des Red Data Book 5 im Europäischen
Naturschutzjahr 1970 lenkte erstmals die Aufmerksamkeit zahlreicher Botaniker
und Zoologen sowie einer breiten Öffentlichkeit auf das Problem eines
rasanten Artenrückgangs (RAUSCHERT et al. 1978).
In Deutschland waren die Arbeiten von KREH (1951), DROST (1966) und ERZ
(1967) Vorläufer Roter Listen im heutigen Sinne (Hinweise auf das
Verschwinden von Arten gibt es zahlreich bereits in früheren Veröffentlichungen).
Es handelte sich um kommentierte Verzeichnisse gefährdeter Pflanzen-
bzw. Vogelarten mit Schutzanweisungen. Die erste - auch als solche bezeichnete
- Rote Liste des deutschen Sprachraums veröffentlichte die DEUTSCHE
SEKTION DES INTERNATIONALEN RATES FÜR VOGELSCHUTZ (DS/IRV) (1971).
Davon angeregt wurde schon kurz darauf eine Rote Liste der gefährdeten
Farn- und Blütenpflanzen der BRD in Angriff genommen (LOHMEYER et
al. 1972, SUKOPP 1972, 1974). Innerhalb weniger Jahre erschienen weitere
Rote Listen über Pflanzen und verschiedene Tiergruppen (v.a. über
Vögel), die sich räumlich entweder auf ein Bundesland oder einen
Staat bezogen. Mit nur geringer Verzögerung erschienen Rote Listen
auch in der DDR (ab 1976), in der Schweiz (ab 1977), in Österreich
(ab 1977), deutlich später auch in Liechtenstein (ab 1984) und erst
neuerdings in Südtirol (1994).
Die erste umfassende Übersicht der in der BRD gefährdeten Tiere
und Pflanzen wurde 1977 veröffentlicht (BLAB et al. 1977). Deren
1984 erschienene vierte Auflage hat dem Rote Liste-Instrument endgültig
zum Durchbruch verholfen.
Zunächst gab es viele unterschiedliche Ansätze. Später
orientierten sich die meisten Roten Listen an der Vorgabe von BLAB et
al. (1977) bzw. BLAB et al. (1984). Dabei wurden häufig die Definitionen
der Kategorien abgewandelt und die Einstufungen standen oft nicht in Einklang
mit den Definitionen. Seit einigen Jahren gibt es einen Trend zur Vereinheitlichung
und "Objektivierung" Roter Listen. Vor allem die Ansätze
der IUCN (1994) und von SCHNITTLER et al. (1994) bzw. SCHNITTLER &
LUDWIG (1996) sind wegweisend. Ein Ende der konzeptionellen Entwicklung
Roter Listen ist noch nicht erreicht.
Während in der Schweiz und Österreich manche Rote Listen Rechtskraft
haben, sind sie in den anderen deutschsprachigen Ländern nicht rechtsverbindlich.
Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland (West) war in der DDR die
Entstehung der ersten Roten Liste zentral koordiniert und beruhte auf
einer Folge hierarchischer Arbeitsschritte. Die Kategorien wurden statt
mit Zahlen durch Serien von Ausrufezeichen dargestellt (Abb. 1). Im Gegensatz
zur alten BRD wurde in den Roten Listen der DDR weder das Ausmaß
noch die Geschwindigkeit des Rückgangs zur Einstufung
verwendet, sondern nur die "bedrohliche Kleinheit des verbliebenen
Restes".
| Definition |
BRD |
DDR |
| Ausgestorben |
0 |
+ |
| Verschollen |
0? |
+? |
| Vom Aussterben bedroht |
1 |
!!! |
| Stark gefährdet |
2 |
!! |
| Gefährdet |
3 |
! |
| Potentiell gefährdet |
4 |
(!!!), (!!), (!) |
Abb. 1: Vergleich der Kategorien-Symbole in den Roten Listen der
alten BRD und der DDR.
Seit der Wiedervereinigung Deutschlands erschienen folgende Rote
Listen: Wirbeltiere (NOWAK et al. 1994), Biotoptypen (RIECKEN et al. 1994),
marine Gebiete (MERCK & NORDHEIM (1996) [1997], NORDHEIM & MERCK
1995, NORDHEIM et al. 1996), Pflanzen (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ
1996) und aktuell Tiere (BINOT et al. 1998).
Die erste umfassende Rote Liste gefährdeter Tiere Österreichs
erschien 1983 (GEPP 1983), nachdem bereits einige regionale Rote Listen
vorlagen, z.B. für die Steiermark (GEPP 1981b). Die Bundes-Liste
der Tierarten wurde seither mehrfach neu aufgelegt (zuletzt 1994) und
einer Neubearbeitung unterzogen. Das Kategorien-System ist eng an das
von BLAB et al. (1977, 1984) vorgeschlagene angelehnt, mit nur marginalen
Änderungen der Formulierungen. Bemerkenswert ist, daß bei GEPP
(1983) bereits Zusatzinformationen zu Gefährdungsursachen, Vorkommen
in den einzelnen Bundesländern sowie chorologische Eigenschaften
(Arealdynamik, Endemiten, etc.) berücksichtigt sind. Die Neubearbeitung
enthält eine Kategorie "5" = "Ungenügend erforscht
(IUCN: insufficiently known)". Für die Pflanzen erschien eine
erste Rote Liste 1986 (NIKLFELD 1986, eine Neubearbeitung wird in Kürze
erscheinen), für einzelne Bundesländer bereits ab 1978, z.B.
für das Burgenland (TRAXLER 1978).
Für die Autonome Provinz Bozen-Südtirol erschien eine
erste Rote Liste gefährdeter Tierarten 1994. Diese ist ganz im Stil
der Roten Liste für Österreich gehalten, was nicht zuletzt am
Projektleiter (J.GEPP, 1994) liegt. Eine Rote Liste der Pflanzen steht
noch aus.
In der Schweiz erfolgte bei den botanischen Roten Listen (Z.B. LANDOLT
1991) eine Anlehnung an das Kategoriensystem der IUCN, während die
zoologischen Roten Listen das System von BLAB et al. (1984) verwenden.
Die offiziellen Roten Listen der Schweiz werden vom Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) herausgegeben und haben durch Art.
14 Abs. 3 der Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und
Heimatschutz Rechtskraft. In der Einleitung zur Roten Liste (BUWAL
1994) ist zu lesen: "Gewisse Rote Listen sowie bestimmte Rote Liste-Arten
geniessen einen qualifizierten rechtlichen Schutzstatus, der über
denjenigen von Artikel 14 Absatz 3 NHV hinausgeht. In der Fischereiverordnung
(Artikel 5 und Anhang 1) sind die in der Roten Liste der Fische und Rundmäuler
aufgeführten Arten als gefährdet bezeichnet; die Kantone sind
verpflichtet, die erforderlichen Massnahmen zu deren Lebensraumschutz
zu ergreifen (Artikel 5 Absatz 2 des Fischereigesetzes). Rote Liste-Arten,
die zu den Vögeln, Raubtieren, Paarhufern oder Hasenartigen gehören,
sowie der Biber, unterstehen dem Schutz des Jagdgesetzes ...".
Im Fürstentum Liechtenstein lehnen sich die Gefährdungskategorien
bei den Pflanzen an die Roten Listen des Europarates (also an die der
IUCN, wie sie in der Botanik auch in der Schweiz verwendet wurden) an.
Bei BROGGI & WALDBURGER (1984) wird zusätzlich eine Liste alpiner
Pflanzenarten angeführt, die im Talraum reliktisch auftreten. Die
Rote Liste der Orchideen von RHEINBERGER & RHEINBERGER (1991) versucht
anhand von 9 Parametern die Erstellung einer "objektiven" Roten
Liste. Ansonsten gibt es auch in Liechtenstein eine große Vielfalt
bei der Verwendung der Kategorien der Roten Listen.
Die Anfänge der Roten Listen liegen in einer Zeit, als der Naturschutz
noch einen weit schlechteren Stand hatte als heute. Zunächst galt
es, das Problem der zunehmenden Ausrottung von Arten in das öffentliche
Bewußtsein zu bringen. Dieses Ziel haben die Roten Listen erreicht.
Außerdem haben sie zu zahlreichen Erfassungsprojekten angeregt,
welche die Kenntnis der heimischen Fauna und Flora stark erweitert haben.
Heute dienen Rote Listen mehr der konkreten Bewertung von Landschaftsausschnitten
oder der Auswahl prioritärer Arten für Artenhilfsprogramme und
vieles mehr.
War es zunächst nicht so wichtig, ob die einzelnen Arten richtig
eingestuft waren, kommt es jetzt auf eine Steigerung der fachlichen Qualität,
insbesondere der korrekten Einstufung möglichst aller Arten an. Dieser
Bedeutungswandel hat die Weiterentwicklung der Konzeption zur Folge.
Seit einigen Jahren werden zunehmend auch Rote Listen gefährdeter
Biotoptypen bzw. Pflanzengesellschaften publiziert. Festzuhalten gilt,
daß Rote Listen von Biotoptypen auf keinen Fall die Roten Listen
von Arten ersetzen können.
3. Zu den Begriffen Gefährdung, Schutzwürdigkeit,
Schutzbedürftigkeit
Die Roten Listen zeigen nicht die Schutzwürdigkeit. Dieser Begriff
ist nicht synonym mit Gefährdung. Das soll an einem Beispiel deutlich
gemacht werden:
Die Erreger der Pocken sind aktuell akut vom Aussterben bedroht. Gemäß
den IUCN-Kategorien sind sie bereits "Extinct in the Wild".
Auf Beschluß der WHO sollen auch die letzten Laborkulturen restlos
vernichtet werden (ANONYMUS 1995). Es besteht kein Zweifel, daß
(nahezu) die gesamte Menschheit die Auffassung vertritt, die Erreger der
Pocken seien auszurotten. Damit gilt diese Art als nicht schutzwürdig.
Entsprechendes gilt wohl für alle anderen Humanparasiten. Außerdem
ist anzunehmen, daß ein Großteil der Weltbevölkerung
auch den "Schädlingen" in Land- und Forstwirtschaft das
Existenzrecht abspricht. Gefährdung kann als wertfreies Faktum festgestellt
werden, Schutzwürdigkeit impliziert eine Wertung.
Gefährdung = Risiko des Aussterbens einer Art im Bezugsraum
einer Roten Liste. Die Einstufung einer Art klassifiziert dieses Risiko
in einem möglichst einfachen Kategoriensystem. Die Gefährdung
einer Art ist objektiv und wertungsfrei anhand wissenschaftlicher Kriterien
abschätzbar.
Schutzwürdigkeit = Bewertung, ob eine Art Schutz durch den
Menschen verdient. Dafür gibt es keine wissenschaftlichen bzw. objektiven
Kriterien.
Schutzbedürftigkeit = Ist eine Art gefährdet und schutzwürdig,
ist sie auch schutzbedürftig.
4. Unterschiedliche Konzeptionen
Gegenwärtig sind unter den Roten Listen zwei verschiedene "philosophische
Ansätze" auszumachen.
Die neuen Kriterien der IUCN (1994) sowie viele Roten Listen des
angelsächsischen Sprachraum favorisieren ein populationsbiologisches
Herangehen. Dieses Konzept verwendet ein strengeres Verfahren zur Bewertung
des Gefährdungsgrades, das den gegenwärtigen Kenntnisstand der
Populationsbiologie berücksichtigt. Der Zeitraum, innerhalb dessen
die Art mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit ausstirbt, wird abgeschätzt.
Also das Aussterberisiko. Streng genommen kommt eine Art nur dann in eine
Rote Liste, wenn sie im Bezugsraum wirklich zu verschwinden droht.
Der im deutschprachigen Raum verbreitete Ansatz ist stärker
bestandsorientiert; er bewertet Bestandsgröße, den Rückgang
und die konkrete Gefährdung der Bestände. Also die Funktion
einer Art im Naturhaushalt.
Der Autor führt die Entwicklung des bestandsorientierten Ansatzes
zumindest zum Teil auf die speziellen Gegebenheiten in Mitteleuropa zurück:
Zentraleuropa ist infolge seiner Klimageschichte (Eiszeiten!) recht arm
an endemischen Arten. Lediglich die ehemals unvergletscherten Gebiete
der Alpen, insbesondere die Ostalpen, beherbergen eine größere
Zahl endemischer Arten. Daher trägt Mitteleuropa vergleichsweise
wenig zum weltweiten Artenschwund bei; der überwiegende Teil der
bisher vom Menschen ausgerotteten Arten hatte ein eng begrenztes Verbreitungsgebiet.
Biodiversität beinhaltet jedoch nicht nur Artenvielfalt, sondern
vor allem genetische Vielfalt. Durch die Ausdünnung der Bestände
eines Großteils der Arten dürfte die anthropogene Reduktion
der Biodiversität in Mitteleuropa weitaus stärker sein, als
dies an der Zahl ausgerotteter Arten abzulesen ist. Danach können
auch Arten gefährdet sein, wenn sie drastisch zurückgegangen
sind, aber trotzdem "sichere" Refugien gefunden haben. In weiten
Bereichen ihres vormaligen Verbreitungsgebiets sind sie nicht mehr existent,
erfüllen also nicht mehr ihre Funktion im Ökosystem.
Von der Biodiversität her betrachtet, beschränkt sich der populationsbiologische
Ansatz der IUCN auf den Aspekt der Artendiversität. Sein Vorteil:
er ist klar nachvollziehbar und hat die Bewahrung der Art als solcher,
weniger ihrer genetischen Vielfalt, zum Ziel.
Der bestandsorientierte Ansatz versucht, auch den Aspekt der genetischen
Vielfalt mit einzubeziehen. Eine Art muß eben in möglichst
vielen der ursprünglich von ihr besiedelten Lebensräume und
Landschaften noch vorhanden sein, wenn sie ihre Rolle im Naturhaushalt
erfüllen soll.
Auch im methodischen Vorgehen divergieren beide Ansätze.
Der populationsbiologische Ansatz setzt Individuen als zählbare
Einheiten, ausschließlich generative Vermehrung (strenggenommen
mit Panmixie) und sehr viel Wissen über die Auswirkungen genetischer
Isolation auf die Vermehrungsfähigkeit der Art voraus. Diese Bedingungen
sind jedoch für viele Pflanzenarten und fast alle Wirbellosen nicht
erfüllt. So ist bei klonal wachsenden Pflanzen der Begriff des Individuums
schwer faßbar, die Dividuen sind bei vegetativer Vermehrung potentiell
unsterblich. Fragmentierung ist bei vielen Tierarten eine Gefährdungsursache,
nicht aber bei apomiktischen (ohne sexuelle Vermehrung, z.B. Hieracium)
Pflanzenarten.
Aus diesen Gründen ist der populationsorientierte Ansatz bisher
nur für Großtiere, Vögel und eingeschränkt für
einige Gruppen höherer Pflanzen (Orchideen, Kakteen) anwendbar.
Der einseitig populationsbiologische Ansatz führt bei den meisten
Arten, die nicht zu den Wirbeltieren gehören, zu unüberwindlichen
Schwierigkeiten. Zum Beispiel erwächst ein erhebliches grundsätzliches
Problem aus den unterschiedlichen Wachstums- und Reproduktionsraten verschiedener
Arten (z.B. Elefant - Taufliege).
Die Einstufung verschiedener Arten in dieselbe Gefährdungs-Kategorie
spiegelt daher nicht unbedingt eine gleich hohe Aussterbewahrscheinlichkeit
wider. An diesem Beispiel werden auch die Grenzen einer sinnvollen Vereinheitlichung
offensichtlich.
Der bestandsorientierter Ansatz scheint für die überwiegende
Zahl der Arten besser geeignet. Bei vielen Gruppen sind weit mehr Kenntnisse
zur Bestandsdynamik als zur Populationsbiologie vorhanden.
Fazit: Beide Ansätze sind nur schwer miteinander vereinbar.
5. Zum Problem der Vergleichbarkeit
Wenn in einer Gruppe (z.B. Vögel) die Einstufungen vorwiegend anhand
nachgewiesener Bestandsveränderungen erfolgen (WITT et al. 1996,
HORMANN et al.1997), in einer anderen Gruppe (z.B. Grabwespen) aber nach
der Bindung an gefährdete Habitate (wegen Fehlens entsprechender
Daten), dann sind die Einstufungen nicht wirklich äquivalent.
Aber auch innerhalb einer Gruppe kann es sein, daß zu einzelnen
Arten Daten vorliegen, die Schlüsse auf Bestandsveränderungen
erlauben, bei anderen Arten - z.B. wegen methodischer Probleme der Erfassung
- aber nicht.
Wahrscheinlich wird man mit dieser Einschränkung leben müssen.
6. Die Bedeutung des Bezugsraums
Die Wahl des Bezugsraums ist von großer Bedeutung für die Aussage
der Roten Liste. Die Roten Listen der IUCN bewerten den Weltbestand der
Arten. Die Kategorie "Extinct" enthält also Arten, die
restlos und unwiederbringlich verschwunden sind.
Demgegenüber ist eine in einer regionalen Roten Liste unter "ausgestorben
oder verschollen" aufgeführte Art - von endemischen Arten abgesehen
- nicht als Art ausgestorben, sondern nur ihre in dem Bezugsraum ehemals
vorhandene Teilpopulation. Eine Rekolonisation ist somit nicht auszuschließen.
Das Verschwinden einer Art aus einem Teil ihres Areals hat daher eine
andere Qualität als das vollständige weltweite Aussterben.
Eine begriffliche Unterscheidung dieser beiden Fälle in zukünftigen
regionalen Roten Listen ist erwägenswert. GÄRDENFORS (1996)
schlägt die Bezeichnung "Regionally Extinct" vor.
Entsprechend kann z.B. eine im Saarland vom Erlöschen bedrohte Art
bundesweit sehr häufig und ungefährdet sein. Je kleiner der
Bezugsraum ist, desto unwesentlicher ist die Bestandssituation einzelner
Arten in diesem Areal für deren Weltbestand (von weltweit extrem
seltenen Arten abgesehen). Oft reicht das Verbreitungsgebiet nur geringfügig
in einen Bezugsraum hinein.
Um die Bedeutung des Bezugsraums für den Weltbestand einer Art zu
dokumentieren, ist der Vorschlag von SCHNITTLER et al. (1994), die "Verantwortlichkeit"
mit anzugeben, sehr zu begrüßen.
7. Empfehlungen für Autoren Roter Listen - Was
soll die Arbeit enthalten?
Folgende Anforderungen sind zu empfehlen:
· Bezug auf eine anerkannte Konzeption
· Übernahme der Kategorien-Definitionen ohne jegliche Abweichungen;
wird dennoch davon abgewichen, sind die Änderungen anzugeben und
zu begründen
· Angabe der Einstufungs-Kriterien und deren Anwendung
· Gesamtartenliste, alternativ Verweis auf eine Checkliste (es
muß erkennbar sein, welche Taxa als "nicht gefährdet"
gelten)
· Angabe von Referenzwerken zur Taxonomie und Nomenklatur; alle
aufgeführten Taxa bzw. Namen müssen eindeutig auf eine bestimmte
(Unter-)Art bezogen werden können; falls Abweichungen gegenüber
den Referenzwerken vorgenommen werden, sind diese zu benennen
· Angabe der Datenbasis mit kritischer Würdigung (räumliche
und zeitliche Verteilung, Literatur- und Sammlungsauswertung, etc.), ggf.
Verweis auf entsprechende Quellen
· Angabe der letzten Nachweise (ggf. auch erste Nachweise)
· Änderungen gegenüber Vorgängerlisten angeben (Streichungen
begründen)
· Behandlung von Problemfällen erläutern
Außerdem können noch Zusatzinformationen angegeben werden.
Eine Überfrachtung mit nicht wirklich notwendigen Informationen ist
dabei zu vermeiden.
8. Alternative Ansätze: Grüne, Gelbe, Blaue
Listen
Der Grundgedanke der Blauen Listen, gefährdete Arten, denen
geholfen werden konnte, in einer eigenen Liste zu führen, wurde bereits
im Anhang zur ersten "Roten Liste der Brutvögel" Deutschlands
(DS/IRV 1971) ins Spiel gebracht. Dort gab es eine "Grüne
Liste der Brutvögel". Sie enthielt drei "Arten [Brandgans,
Säbelschnäbler, Austernfischer], die früher bedroht waren,
aber durch intensive Schutzmaßnahmen (gesetzlicher Schutz, Reservate)
aus der Liste bedrohter Arten gestrichen werden konnten". Bei den
Fortschreibungen der Roten Liste ging diese "Grüne Liste"
dann wieder verloren. Der Begriff wurde bald anderweitig besetzt.
IMBODEN (1987) (zit. nach DIAMOND 1988) schlägt als Alternative zur
Roten Listen die Grüne Liste vor. Darin sollen jene Arten
aufgelistet werden, für die bekannt ist, daß ihre Bestände
nicht erheblich zurückgehen und ein Rückgang in den folgenden
10 Jahren unwahrscheinlich ist. Diese Arten gelten als gesichert. Damit
soll die Fehlinterpretation vermieden werden, Arten, die nicht in einer
Roten Liste aufgeführt sind, seien nicht gefährdet.
ZBINDEN (1989) hat "Arten mit großen Beständen",
d.h. "Arten, bei denen gesamtschweizerisch gesehen längerfristig
kein negativer Bestandstrend erkennbar ist und solche, die bei abnehmender
Tendenz noch über große Bestände verfügen" in
einer Grünen Liste dokumentiert.
FRANK et al. (1990) schreiben zu ihren "Biologisch-ökologischen
Daten zur Flora der DDR": "Neu erstellt wurde eine Grüne
Liste. Ziel war die Einstufung von nicht im Rotbuch aufgeführten
Arten im Sinne ihrer Schutzbedürftigkeit, da sich gerade bei seltenen,
nicht geschützten Arten aber auch z.T. bei zerstreuten und noch häufigen
Arten oft enorme Rückgangstendenzen bemerkbar machen, die oft übersehen
werden". Unterschieden wurden insgesamt 9 Bestandskategorien, von
denen 4 ("Art in Ausbreitung, häufig", "Art in Ausbreitung,
zerstreut bis selten", "kaum Bestandsveränderungen, häufig",
"ephemer") als Kategorien der Grünen Liste geführt
wurden.
HERKENRATH (1990) schlägt eine Gelbe Liste vor, um "zur
Vorwarnung die Arten auf[zu]zählen, die bei überregional langfristig
abnehmender Tendenz noch große Bestände aufweisen". Die
Grüne Liste solle "die Arten enthalten, die bei großen
Beständen nicht abnehmen". Zusammen mit der Roten Liste entsteht
damit eine Ampelliste. Seine Intention ist, "mittels der Ampelliste
von der Konzentration auf die Rote-Liste-Arten weg und zu einer Gesamtbetrachtung
der ganzen Artenfülle hinzukommen."
Diese Anliegen sind - unter Verzicht auf die Termini Gelbe, Grüne
und Ampel-Liste - im "Schnittler-Konzept" (SCHNITTLER
et al. 1994) optional enthalten. Die dort für Floren- oder Faunenlisten
vorgeschlagenen Kennzeichnungen für "zurückgehende Arten,
Vorwarnliste", "derzeit nicht als gefährdet angesehene"
und "mit Sicherheit ungefährdete Arten" entsprechen sinngemäß
der Gelben und Grünen Liste.
Die Idee einer Grünen Liste ist aus einem anderen Grund für
viele Organismengruppen bedenkenswert. Bei der Erstellung Roter Listen
müssen vorwiegend solche Arten bewertet werden, die nur selten gefunden
werden, über die also nur wenige (aktuelle) Daten vorliegen. Soweit
keine umfangreiche Datenbasis aus früheren Jahren vorliegt, muß
die Bewertung also auf der Grundlage weniger Daten erfolgen. Diese Situation
besteht bei den meisten Invertebraten und Kryptogamen. Naturgemäß
ist die Bewertung daher mit Unsicherheiten behaftet.
Arten, von denen umfangreiche Daten verfügbar sind, lassen sich viel
leichter und mit höherer Sicherheit bewerten. Arten, die häufig
sind und keinen starken Bestandsrückgang zeigen, gelten als ungefährdet.
Diese könnten in einer "Grünen Liste" zusammengefaßt
werden. Diesem Vorteil steht jedoch der fragwürdige Nutzen für
die Naturschutz-Praxis gegenüber. Wohl deshalb wurden reine Grüne
Listen bisher nicht publiziert.
GIGON et al. (1998) machen darauf aufmerksam, daß mittlerweile auch
"Arten, mit denen international Freihandel getrieben werden darf"
informell als Arten der Grünen Liste bezeichnet werden.
"Blaue Listen sind Verzeichnisse jener Rote-Liste-Arten,
welche im Untersuchungsgebiet gesamthaft eine Bestandesstabilisierung
oder -zunahme erfahren haben" (GIGON et al. 1998, 1998[1999]). Die
Dokumentation solcher Erfolge (Positiv-Information) in Blauen Listen hat
das Ziel, motivierend zu wirken und damit ein größeres individuelles
und gesellschaftliches Engagement im Natur- und Artenschutz hervorzurufen.
Blaue Listen sollen zeitgleich zu Rote Listen erarbeitet werden und räumlich
das gleiche Gebiet umfassen. Sie sind ein einfaches Instrument der Erfolgskontrolle
des Naturschutzes. Sie liefern damit Grundlagen für die Optimierung
der Naturschutzarbeit.
Fazit: Rote Listen gibt es nun schon seit drei Jahrzehnten. Sie
sind etabliert. Es wird spannend zu beobachten sein, inwiefern auch die
alternativen Ansätze einen festen Platz in der Naturschutzarbeit
einnehmen werden.
Literatur
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Biotopes, Flora and Fauna of the Trilateral Wadden Sea Area, 1995. - Schr.-R.
Landschaftspfl. Naturschutz 47: 136 S., Münster-Hiltrup (Landwirtschaftsverlag).
NOWAK, E., J. BLAB & R. BLESS (1994): Rote Liste der gefährdeten
Wirbeltiere in Deutschland. - Schr.-R. Landschaftspfl. Naturschutz 42,
190 S., Münster-Hiltrup (Landwirtschaftsverlag).
RAUSCHERT, S., D. BENKERT, W. HEMPEL & L. JESCHKE (1978): Liste der
in der Deutschen Demokratischen Republik erloschenen und gefährdeten
Farn- und Blütenpflanzen. - 56 S., Kulturbund der Deutschen Demokratischen
Republik, Zentraler Fachausschuß Botanik, Berlin.
RHEINBERGER, H.-J. & B. RHEINBERGER (1991): Orchideen des Fürstentums
Liechtenstein. - Naturkundliche Forschung im Fürstentum Liechtenstein,
Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz, Bd. 13, 235 S.
RIECKEN, U., U. RIES & A. SSYMANK (1994): Rote Liste der gefährdeten
Biotoptypen der Bundesrepublik Deutschland. - Schriftenreihe für
Landschaftspflege und Naturschutz 41, 184 S., Greven (Kilda-Verlag).
SCHNITTLER, M. & G. LUDWIG (1996): Zur Methodik der Erstellung Roter
Listen. - Schr.-R. f. Vegetationskde 28, 709-739, Münster-Hiltrup
(Landwirtschaftsverlag).
SCHNITTLER, M., G. LUDWIG, P. PRETSCHER & P. BOYE (1994): Konzeption
der Roten Liste der in Deutschland gefährdeten Tier- und Pflanzenarten
unter Berücksichtigung der neuen internationalen Kategorien. - Natur
und Landschaft 69: 451-549.
SUKOPP, H. (1972): Grundzüge eines Programmes für den Schutz
von Pflanzenarten in der Bundesrepublik Deutschland. - Schr.-R. Landschaftspfl.
u. Naturschutz 7: 67-79.
SUKOPP, H. (1974): "Rote Liste" der in der Bundesrepublik Deutschland
gefährdeten Arten von Farn- und Blütenpflanzen (1. Fassung).
- Natur und Landschaft 49: 315-322.
TRAXLER, G. (1978): Verschollene und gefährdete Gefässpflanzen
im Burgenland. Rote Liste gefährdeter Gefäßpflanzen. (Fassung
Sommer 1978). - Natur und Umwelt im Burgenland, Sonderheft 1, 24 S., Eisenstadt.
UPPENBRINK, M. (1996): Vorwort. - In: Bundesamt für Naturschutz:
Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands. Schriftenreihe für
Vegetationskunde 28: 5-6, Münster-Hiltrup (Landwirtschaftsverlag).
WITT, K., H.-G. BAUER, P. BERTHOLD, P. BOYE, O. HÜPPOP & W. KNIEF
(1996): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. - Berichte zum Vogelschutz
34: 11-35.
ZBINDEN, N. (1989): Die Entwicklung der Vogelwelt in der Schweiz. - 41
S., Schweizerische Vogelwarte Sempach.
Hinweis: Auf der CD "Rote Listen auf CD-ROM"
(KÖPPEL et al. 1998[1999]) befinden sich alle aktuellen und historischen
Roten Listen der gefährdeten Tiere, Pflanzen, Pflanzengesellschaften
und Biotoptypen des deutschsprachigen Raumes (Deutschland . Österreich
. Schweiz . Liechtenstein . Südtirol). Insgesamt wurden rund
2.000 Rote Listen mit über 940.000 Datensätzen erfaßt,
analysiert und bewertet (> 5.000 Seiten). Bezugsraum: Regional (Städte,
Landkreise), Kantone, Bundesländer, National, Europa, Weltweit (europäische
Arten der IUCN-Listen). Insofern vorhanden wurden auch alle nicht gefährdeten
Arten mit aufgenommen sowie Anmerkungen zu Aussterbedatum, Vorkommen,
Bestand und Schutz. Was kann die CD? Es existieren vielfältige Abfrage-,
Auswertungs- und Exportmöglichkeiten, z.B. Literaturdatenbank mit
über 4.500 Titel. Auch können eigene Listen zum Abgleich mit
Roten Listen importiert werden. Hierzu wurden viele Schnittstellen geschaffen,
z.B. zu natis, ein naturkundliches Programm in Hessen. Ergänzt wird
die Datensammlung durch 23 Beiträge namhafter Autoren: Prof. A. Gigon
(Blaue Listen), Prof. B. Gerken (Megafauna) und andere.
Neben Erstveröffentlichungen von Roten Listen finden sich hier konkrete
Beispiele von Natur- und Umweltschutztechniken zum Erhalt und zur Förderung
von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten mit vielen Farbabbildungen.
Service: Netzwerkfreischaltung (spezielles Angebot für Behörden,
Institute und Büros), Support, jährliches update. Die CD-ROM
kann für 148 DM direkt beim Verlag für interaktive Medien bezogen
werden.
Adresse des Autors
Dr. Christian Köppel
Verlag für interaktive Medien (V.I.M.)
Orchideenweg 12
D-76571 Gaggenau
Tel. +49 (0) 7225/79137
Fax +49 (0) 7225/79132
e-mail: postmaster@vim.de
Internet: http://www.vim.de
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